Montag, 3. Januar 2011

ZUR FRAGE DER KALTEN ENTEIGNUNG DURCH DAS BUNDESAMT FÜR JUSTIZ

04.01.2011 05:19 begonnen

Fortsetzung des Themas:

WIE DAS BUNDESAMT FÜR JUSTIZ EINE FIRMA VERSCHULDET UND DEN GESCHÄFTSFÜHRER KRIMINALISIERT

http://httpwwwbloggercomhomepli1pli-kai.blogspot.com/2011/01/wie-das-bundesamt-fur-justiz-eine-firma.html

Durch die gezielte Verschuldung der Gesellschaft stellt sich die Frage, wer bei allenfallsiger Verwertung der Miteigentumsanteile den Erlös bekommt.

Es gibt keinen Zweifel, dass dann die vom Bundesamt herbeigeführte Verschuldung valutiert werden muss.

Das Bundesamt für Justiz hätte damit erreicht, sich Vermögenswerte ohne jegliche Gegenleistung anzueignen.

Es braucht nicht darauf hingewiesen zu werden, dass es ähnliches in der deutschen Vergangenheit erst kürzlich gegeben hat.

Ende

1 Kommentar:

  1. Hallo Kai, ich würde gern mehr über den Vorgang erfahren, bitte schreib mir eine EMail an agnessa at web Punkt de. Vielleicht können wir dann telefonieren?

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